Leitfaden Pflegekassen-Zuschuss
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Tochter und Vater planen den Badumbau und informieren sich über Zuschüsse.

Der komplette Leitfaden: So sichern Sie sich 4.000 € Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau

Die Sicherheit Ihrer Eltern liegt Ihnen am Herzen, doch der Gedanke an Anträge, Formulare und Bürokratie schreckt Sie ab? Sie sind nicht allein. Die Sorge um die Liebsten und der Wunsch, ihnen ein langes, selbstständiges Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen, ist oft begleitet von der Unsicherheit vor dem organisatorischen Aufwand. Viele Angehörige schieben das wichtige Thema „Badumbau“ auf, weil sie den Prozess für zu kompliziert halten – und wissen dabei oft nicht, dass finanzielle Unterstützung nur wenige Schritte entfernt ist.

Dieser Leitfaden ist für Sie. Wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen klar, verständlich und Schritt für Schritt, wie Sie den Prozess meistern und bis zu 4.000 € Zuschuss für einen sicheren, komfortablen und zukunftssicheren Badumbau erhalten.

Die wichtigste Voraussetzung: Wer hat wirklich Anspruch?

Die Grundlage für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad. Viele glauben fälschlicherweise, dass nur Personen mit hohem Pflegeaufwand anspruchsberechtigt sind. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.

Was bedeutet Pflegegrad 1 und wie bekommt man ihn?

Ein Pflegegrad 1 wird bereits bei „geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit“ vergeben. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Aufstehen aus der tiefen Badewanne schwerfällt, eine leichte Unsicherheit beim Gehen besteht, oder Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen benötigt wird. Wenn also noch kein Pflegegrad vorliegt, aber erste Schwierigkeiten im Alltag sichtbar werden, lohnt sich ein Antrag auf Einstufung fast immer.

Interaktiver Zuschuss-Rechner

Finden Sie mit einem Klick heraus, wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ist. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 € steigen.

Möglicher Gesamtzuschuss:

4.000 €
Infografik zum 4-Schritte-Antragsprozess

In 4 Schritten zum Zuschuss: Eine einfache Anleitung

Der Prozess selbst ist logisch aufgebaut und verliert seinen Schrecken, wenn man ihn Schritt für Schritt angeht.

Schritt 1: Professionelle Beratung & detaillierter Kostenvoranschlag

Die Pflegekasse benötigt ein konkretes, nachvollziehbares Angebot über die geplanten Maßnahmen. Alles beginnt daher mit einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch direkt bei Ihnen vor Ort. Wir analysieren die Situation, besprechen die Wünsche und erstellen darauf basierend einen detaillierten Kostenvoranschlag, der exakt die Maßnahmen auflistet, die die Selbstständigkeit erhöhen – zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche im Rahmen unseres professionellen Badumbaus.

Schritt 2: Der formlose Antrag bei der Pflegekasse

Sie benötigen kein kompliziertes, seitenlanges Formular. Ein formloses Schreiben an die zuständige Pflegekasse genügt. Wichtig ist, dass Sie den Bedarf gut begründen. Zusammen mit unserem Kostenvoranschlag und eventuell einigen Fotos der aktuellen Badsituation reichen Sie dieses Schreiben ein.

Mustertext für Ihren Antrag

Betreff: Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Ihr Name], für meine/n Angehörige/n [Name des/der Pflegebedürftigen], Versichertennummer [Nummer], geboren am [Datum], einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Aufgrund der bestehenden Einschränkungen (z.B. hohe Sturzgefahr durch den hohen Einstieg der Badewanne) ist ein Umbau des Badezimmers dringend erforderlich, um die selbstständige Lebensführung zu erhalten und die Pflegesituation zu erleichtern.

Anbei erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für den geplanten Umbau der Wanne zu einer barrierearmen Dusche.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

Schritt 3: Die Prüfung durch die Kasse (und ggf. der MDK)

Nachdem der Antrag eingegangen ist, prüft die Pflegekasse die Unterlagen. In manchen Fällen schaltet sie den Medizinischen Dienst (MDK) ein. Ein Gutachter prüft dann vor Ort die Situation. Aber keine Sorge: Der Nutzen eines barrierefreien Bades ist für die Gutachter meist offensichtlich und die Empfehlung fällt in der Regel positiv aus.

Schritt 4: Der Umbau und die Abrechnung nach der Genehmigung

Dies ist der wichtigste Punkt: Warten Sie unbedingt die schriftliche Zusage der Kostenübernahme ab! Sobald Sie diese in den Händen halten, steht dem Umbau nichts mehr im Wege. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie unsere Rechnung bei der Kasse ein, welche Ihnen den genehmigten Betrag direkt auf Ihr Konto erstattet.

Experten-Tipp: Mehr als nur die Pflegekasse!

Viele Familien wissen nicht, dass der Pflegekassen-Zuschuss oft nur der Anfang ist. Für umfassendere Umbauten gibt es weitere attraktive Fördermöglichkeiten, allen voran von der KfW-Bank. Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ kann zusätzliche finanzielle Unterstützung von bis zu 6.250 € bieten. Die Kombination ist oft möglich und kann den Eigenanteil erheblich reduzieren.

Unser Sorglos-Paket: Wir übernehmen die Bürokratie für Sie!

Fühlt sich das alles immer noch nach viel Aufwand an? Genau dafür haben wir unser Sorglos-Paket entwickelt. Wir verstehen uns nicht nur als Handwerker, sondern als Alltagshelfer. Unser erfahrenes Team kennt die Prozesse, die Formulierungen und die Ansprechpartner. Wir nehmen Ihnen die gesamte Last von den Schultern.

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Service von diesem Anbieter. Die Arbeit wurde schnell, sauber und professionell erledigt. Das Team ist super sympathisch und man fühlt sich gut beraten. Absolut empfehlenswert 💪🏼“
— M. S., zufriedener Kunde aus Dortmund (Quelle: Google, August 2025)

Die 3 häufigsten Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden

Aus unserer Erfahrung gibt es drei klassische Fallstricke, die den Prozess verzögern oder sogar zum Scheitern bringen können:

  • Fehler 1: Zu früh anfangen. Der häufigste Fehler ist, den Handwerker zu beauftragen, bevor die schriftliche Zusage der Kasse vorliegt. Kosten werden nicht rückwirkend erstattet.
  • Fehler 2: Unvollständige Begründung. Ein einfacher Satz wie „Wir brauchen eine neue Dusche“ reicht nicht. Der Antrag muss klar begründen, warum der Umbau die Pflegesituation verbessert.
  • Fehler 3: Falscher Kostenvoranschlag. Das Angebot muss detailliert die Maßnahmen auflisten, die der Barrierefreiheit dienen. Pauschalangebote werden oft abgelehnt.
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Nehmen Sie die Abkürzung!

Alle wichtigen Informationen, Checklisten und einen Musterantrag zum Ausfüllen finden Sie in unserem detaillierten und kostenlosen PDF-Leitfaden.

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Ihre Fragen – Unsere Antworten

Gilt der Zuschuss auch für Mieter?

Ja, absolut. Auch Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch. Es ist jedoch immer ratsam und oft auch vertraglich notwendig, größere Umbaumaßnahmen vorab schriftlich mit dem Vermieter abzusprechen.

Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der Zuschuss?

Der Zuschuss von 4.000 € ist eine Bezuschussung der Gesamtkosten. Den darüber hinausgehenden Betrag tragen Sie als Eigenanteil. Wir erstellen Ihnen stets ein transparentes Festpreis-Angebot, damit Sie volle Kostenkontrolle haben. Wie oben erwähnt, prüfen wir für Sie auch weitere Fördermöglichkeiten.

Kann der Antrag auch abgelehnt werden?

Eine Ablehnung ist selten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag korrekt gestellt wurde. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann man Widerspruch einlegen. Auch hierbei unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung.

Muss ich das Geld zurückzahlen, wenn der Pflegebedürftige umzieht oder verstirbt?

Nein. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist eine Leistung der Pflegeversicherung und muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn sich die Wohnsituation ändert.


Jetzt sind Sie dran: Welche Erfahrungen haben Sie mit Anträgen bei der Pflegekasse gemacht? Oder welche Frage brennt Ihnen noch unter den Nägeln? Teilen Sie Ihre Tipps oder Fragen in den Kommentaren! Unser Team hilft gerne weiter.